Das Team des Zentrums für ganzheitliche Kieferorthopädie in München Bogenhausen — FAQ´s

Fragen und Antworten

Fehlstel­lun­gen der Zähne und Kiefer wer­den vererbt oder sind erwor­ben. Das gesunde Wach­s­tum der Zähne und der Kiefer zu ein­er funk­tionellen Ein­heit wird durch innere oder äußere Ein­flüsse gestört. Es kommt zu ein­er Dis­bal­ance der Zunge, der Lip­pen und der Wan­gen und somit zu ein­er Kiefer- und Zahnfehlstellung.

Es gibt Entwick­lung­sun­ter­schiede zwis­chen Stil­lkindern und Flaschenkindern:
die einen haben als Baby an der Mut­ter­brust gesaugt und die opti­male Nahrung unter besten Bedin­gun­gen erhal­ten, die anderen Instant­milch und Fer­tig­brei durch unter­schiedlich große Löch­er im Sauger aus der Flasche gezo­gen.

Viele Kinder lutschen am Dau­men oder Fin­ger, andere beißen auf die Lip­pen oder kauen auf irgendwelchen Fremd­kör­pern (z.B. Stiften). Wieder andere haben aus­geprägte Zun­gen­prob­leme beim Sprechen und Schluck­en. Alle erwor­be­nen Unarten wer­den unter dem Begriff Habits zusam­menge­fasst. Diese erwor­be­nen Unarten kön­nen die Kiefer so stark ver­for­men und die Stel­lung der Zähne der­art beein­trächti­gen, sodass die Verän­derun­gen nicht mehr ohne die Hil­fe von Zahnspan­gen ausheilen kön­nen.

Ab dem sech­sten Leben­s­jahr startet der Zah­n­wech­sel durch Zahnzuwachs am Ende der Milchzah­n­rei­he jed­er Kiefer­hälfte. Der Sechs-Jahr-Molar kommt und ist der wichtig­ste Zahn im späteren Zen­trum der Kauebene, der mit sein­er Form und Stel­lung die gesamte weit­ere Entwick­lung bee­in­flusst. Dieser Zahn wurde von dem bekan­nten Kiefer­orthopä­den Andrews als „der Schlüs­sel der Verzah­nung“ beze­ich­net.

Anschließend in der 1. Wech­sel­ge­bis­sphase brechen die Schnei­dezähne durch, wobei mehr Platz benötigt wird. Nach dem Durch­bruch der vier Schnei­dezähne im oberen und unteren Zahn­bo­gen und ein­er Ruhep­ause erfol­gt der Zah­n­wech­sel der Milch­backen­zähne und der unteren Milcheck­zähne. Die neuen Backen­zähne benöti­gen zusät­zlichen Platz und brechen in ein­er bes­timmten Abfolge durch. Als let­zter Milchzahn wech­selt in der Regel der obere Eck­zahn. Als weit­er­er Zahnzuwachs brechen hin­ter den ersten großen Backen­zäh­nen noch die 12-Jahr-Molaren ( 2 . große Backen­zähne) durch. Der Abschluss der Gebis­sentwick­lung schließlich ist bei vie­len Per­so­n­en noch der Durch­bruch der drit­ten Molaren oder Weisheitszähne.

Eine Beurteilung von Zah­nan­la­gen für die Diag­nos­tik von Nich­tan­la­gen und Weisheit­szäh­nen bietet ein Rönt­gen­bild früh­estens ab dem acht­en bis neun­ten Leben­s­jahr. Die Entwick­lung bis zum bleiben­den Gebiss kann durch sehr viele äußere und innere Fak­toren gestört wer­den. Die häu­fig­sten Prob­leme sind Lutschange­wohn­heit­en (Schnuller und Dau­men), Zun­gen­fehlfunk­tio­nen (falsches Schluck­en und Sig­ma­tismus) und der vorzeit­ige Milchzah­n­ver­lust infolge von Karies (Milchzähne haben eine wichtige Platzhal­ter­funk­tion).

Sind Milchzähne durch Karies so stark zer­stört wor­den sind, dass eine Ent­fer­nung unumgänglich ist, kön­nen Platzhal­ter für eine sichere Weit­er­en­twick­lung des Gebiss­es sor­gen, eben­so gibt es gegen Lutschu­narten gute Ther­a­piemöglichkeit­en.

In einem Beratungs­ge­spräch kön­nen spezielle Fra­gen und Prob­leme gek­lärt wer­den, mit ein­er indi­vidu­ellen Therapieplanung.

Die Kiefer­orthopädie ist ein Spezial­ge­bi­et der ästhetis­chen Zah­n­medi­zin, welche sich aus ersten Anfän­gen vor und im 19. und 20. Jahrhun­dert entwick­elt hat.

Kiefer­orthopädie beschäftigt sich mit der Zahn­stel­lung, der Lage der Kiefer zueinan­der, der Funk­tion der Kiefer­ge­lenke und der funk­tionellen Ein­heit von Zäh­nen, Lip­pen, Zunge, Wan­gen, Kiefer­ge­lenk und allen beteiligten Muskeln.

Eine kiefer­orthopädis­che Behand­lung verbessert unter anderen Zah­n­fehlstel­lun­gen und Kiefer­fehlstel­lun­gen und damit das Pro­fil des Gesicht­es. Kiefer­orthopädie erweit­ert für den Zah­narzt die Möglichkeit­en für fest­sitzen­den Zah­n­er­satz.

Der pos­i­tive Effekt ein­er kiefer­orthopädis­chen Behand­lung ist ein strahlend schönes Lachen, besseres kauen und abbeißen, beque­mere Zah­npflege und die Vor­beu­gung von Karies und Zah­n­fleis­cherkrankun­gen.

Das Team der ganzheitlichen Kiefer­orthopädie: die Profis für schöne ger­ade Zähne!

Eine feste Zahnspange beste­ht aus Brack­ets und Bän­dern, die auf den Zahn aufgek­lebt oder zemen­tiert wer­den. Diese Brack­ets wer­den durch einen Draht in Zahn­bo­gen­form ver­bun­den. Die Qual­ität des Draht­es, die Dimen­sion, die Länge zwis­chen den Brack­ets und das Mate­r­i­al (Stahl, Nick­elti­tan oder andere Legierun­gen) sind ver­ant­wortlich für die Höhe der ein­wirk­enden Kraft. 

Es gibt ver­schiedene Brack­et­sys­teme und ‑Tech­niken mit selb­stlegieren­den und kon­ven­tionellen Brack­ets.

Entschei­den­der Vorteil für die Therapie:

die Zahnspange ist 24 Stun­den wirk­sam und die Behand­lung wesentlich geziel­ter und indi­vidu­eller pro Zahn möglich. Dies erlaubt in vie­len Fällen eine schnellere Ther­a­pie als mit her­aus­nehm­baren Zah­n­pan­gen.

Aber es gibt natür­lich auch gravierende Nachteile:
Die Zah­npflege wird über­durch­schnit­tlich erschw­ert, es ist erforder­lich, sich mehrmals täglich die Mühe zu machen, alle Speis­er­este gründlich mit der Bürste, ein­er Inter­den­tal­bürste und anderen Hil­f­s­mit­teln zu ent­fer­nen. Wün­schenswert wäre es, stets eine Zahn­bürste oder Zahnzwis­chen­raum­bürste in der Tasche zu haben für die Reini­gung zwis­chen­durch.

Die Behand­lung erfordert ein hohes Maß an Kön­nen und Erfahrung beim Behan­dler: Nur der geübte und erfahrene Behan­dler kann mit der fes­ten Zahnspange erfol­gre­ich behan­deln.

Aber: mit klaren ästhetis­chen Brack­ets aus zah­n­far­ben­er Keramik oder aus durch­sichti­gen Mate­r­i­al (Damon Clear, Inspire Ice, Radi­ance) ist die feste Zahnspange jedoch fast unsicht­bar. Neue Mate­ri­alien erlauben inzwis­chen die Behand­lung auf der Innen­seite der Zähne, in Abhängigkeit vom Schwierigkeits­grad der Kiefer­fehlstel­lung (Lin­gual­tech­nik).

Solange Zähne im Kiefer­knochen vorhan­den sind, ist eine Bewe­gung in jedem Alter möglich, eine Unter­schei­dung ist nur in der Geschwindigkeit der Bewe­gung erkennbar. Ein zunehmendes Alter erfordert nur mehr Geduld für die Zahn­be­we­gung. Solange der Zahn­hal­teap­pa­rat nicht durch eine Zah­n­fleis­cherkrankung vorgeschädigt ist, kann die kiefer­orthopädis­che Behand­lung uneingeschränkt durchge­führt wer­den. Bei starken par­o­don­tal­en Schä­den in Folge ein­er Zah­n­fleis­cherkrankung und ein­er Zahn­be­we­gung sind beson­dere Ken­nt­nisse und Voraus­set­zun­gen notwendig zur Multi­bandther­a­pie, ggf ist nur eine eingeschränk­te Ther­a­pie möglich.

Einige Beispiele für ästhetis­che Zah­n­medi­zin:
Kos­metis­che Kor­rek­turen, präprothetis­che Behand­lun­gen zur Vor­bere­itung für einen geplanten Zah­n­er­satz bei Erwach­se­nen mit gekippten Zäh­nen zur Aufrich­tung, Lück­en­man­age­ment, Auflockerung eng­ste­hen­der Zähne, im Kiefer ver­lagerte Zähne, die in Zah­n­rei­he ein­ge­ord­net wer­den sollen.

Beson­der­heit­en in der Ther­a­pie erwach­sen­er Patien­ten sind:
die Behand­lung mit­tels der „Unsicht­baren Zahnspan­gen“ – Schienen­ther­a­pie, unsicht­bare Brack­etts oder Lin­gual­tech­nik, wodurch sich beste Ästhetik mit höch­stem Tragekom­fort verbinden lässt.
Des Weit­eren kann die ganzheitliche Kiefer­orthopädie eine Hil­fe bei Schnar­chen und Kiefer­ge­lenkbeschw­er­den mit Tin­ni­tus oder andern Fol­geerkrankun­gen anbi­eten

Es ist niemals zu spät, einen per­sön­lichen Beratung­ster­min zu vere­in­baren. Gerne informieren wir Sie umfassend zu allen Behandlungsmöglichkeiten.

Geset­zlich Kranken­ver­sicherte:
Die Geset­zliche Krankenkasse (GKV) übern­immt die Kosten ein­er kiefer­orthopädis­chen Behand­lung bis zum 18. Leben­s­jahr, falls eine Behand­lungsnotwendigkeit nach dem Indika­tion­ss­chema KIG (gilt seit dem 1. Jan­u­ar 2002) vor­liegt. Bei Patien­ten, die das 18. Leben­s­jahr vol­len­det haben, wer­den kiefer­orthopädis­che Behand­lung von der GKV nur über­nom­men, wenn die Anom­alie so aus­geprägt ist, dass die Ther­a­pie nur kom­biniert kiefer­orthopädisch – kiefer­chirur­gisch erfol­gt.

Die Kostenüber­nahme erfol­gt in zwei Schrit­ten:
1. Zunächst übern­immt die geset­zliche Krankenkasse 80% (ab dem zweit­en Kind 90%) der Kosten der im Rah­men der ver­tragszah­närztlichen Ver­sorgung durchge­führten kiefer­orthopädis­chen Behand­lung. Alle Leis­tun­gen sind begren­zt nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Der behan­del­nde Kiefer­orthopäde rech­net 80% der ent­stande­nen Kosten direkt mit der Krankenkasse ab, den verbleiben­den Rest­be­trag als vor­läu­fi­gen Eigenan­teil hat der Ver­sicherte an den Kiefer­orthopä­den zu zahlen.
2. Diesen Eigenan­teil erstat­tet die Krankenkasse dem Ver­sicherten als Gesamt­be­trag, am Ende der Behand­lung, sofern der erfol­gre­iche Abschluss durch den Kiefer­orthopä­den mit Erre­ichen des Behand­lungszieles bestätigt wird. Bei den über 18-jähri­gen erfol­gt eine Kostenüber­nahme nur dann, wenn auch ein chirur­gis­ch­er Ein­griff nötig ist, wie oben geschildert.
Die kiefer­orthopädis­che Behand­lung ist grund­sät­zlich begren­zt auf eine aus­re­ichend, zweck­mäßige und wirtschaftliche Behand­lung, darüber hin­aus­ge­hende außerver­tragliche Zusat­zleis­tun­gen und Wun­schbe­hand­lun­gen sind in jedem Umfang immer möglich, eine Erstat­tung der GKV gibt es nicht.

Auszug aus dem SGB V:
§ 12 Wirtschaftlichkeits­ge­bot
(1) Die Leis­tun­gen müssen aus­re­ichend, zweck­mäßig und wirtschaftlich sein; sie dür­fen das Maß des Notwendi­gen nicht über­schre­it­en. Leis­tun­gen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, kön­nen Ver­sicherte nicht beanspruchen, dür­fen die Leis­tungser­bringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewil­li­gen.
Pri­vat Ver­sicherte und Bei­hil­feberechtigte: Die Kosten­si­t­u­a­tion bei nicht geset­zlich Ver­sicherten ist abhängig von der Wahl und Erstat­tungssi­t­u­a­tion des indi­vidu­ell gewählten Ver­sicherungstar­ifes. Alle Behand­lun­gen wer­den auf der Grund­lage der Gebührenord­nung für Ärzte und Zah­närzte (GOÄ, GOZ) berech­net. Zur Abklärung der Leis­tungspflicht und Erstat­tung­shöhe Ihrer pri­vat­en Kranken­ver­sicherung (PKV) erstelle ich gerne einen indi­vidu­ellen Behand­lungs­plan; eine Erstat­tung ist nicht immer in vollem Umfang gewährleis­tet, z.B. durch indi­vidu­elle Ausle­gun­gen jed­er einzel­nen PKV, da keine gemein­schaftliche geset­zliche Grund­lage entsprechend der GKV vorhan­den ist. Entsprechende Regelun­gen zur Erstat­tung kiefer­orthopädis­ch­er Leis­tun­gen betr­e­f­fen auch bei­hil­feberechtigte Patien­ten. Her­aus­nehm­bare kiefer­orthopädis­che Geräte kip­pen einzelne Zähne oder ganze Zah­n­grup­pen zur Seite, erweit­ern oder verkürzen den Zahnbogen.

Her­aus­nehm­bare Zahnspan­gen kip­pen einzelne Zähne oder ganze Zah­n­grup­pen zur Seite, erweit­ern oder verkürzen den Zahn­bo­gen.

Bimax­il­läre Geräte wie der Bion­a­tor wirken in per­fek­ter Weise auf das Kiefer­ge­lenk und kön­nen das Wach­s­tum der Kiefer steuern, hier­durch ist zusät­zlich ein ganzheitlich­er Ther­a­pieansatz zu erre­ichen. Wis­senschaftliche Unter­suchun­gen haben die Wirkung vom Bion­a­tor auf die gesamte Kör­per­hal­tung gezeigt, ins­beson­dere zur Hal­tungs- und Sta­tikverbesserung der Wirbel­säule.

Großer Vorteil ist:
Man kann alle Geräte her­aus­nehmen. Die Zah­npflege ist weit­er­hin wie gewohnt ohne Behin­derun­gen möglich.

Aber es gibt natür­lich auch gravierende Nachteile:
Eine opti­male Mitar­beit durch regelmäßiges Tra­gen nach­mit­tags und nachts, etwa 14–16 Stun­den lang, ist zwin­gend notwendig. Ist die Zeit zu kurz, die auf den Zahn bzw. auf den Kiefer ein­wirkt, find­et keine Kor­rek­tur statt.

Kiefer­orthopädis­che Behand­lungs­geräte, egal ob fest­sitzend oder her­aus­nehm­bar, bewe­gen die Zähne durch mech­a­nis­chen Druck und Zug; hier­durch wer­den Knochenum­bauprozesse in Gang geset­zt.

Span­gen, die gle­ichzeit­ig auf den oberen und unteren Zahn­bo­gen wirken, bee­in­flussen das Wach­s­tum und die Lage­beziehung des Unter- und Oberkiefers zueinan­der. Typ­is­che Vertreter dieser funk­tion­skiefer­orthopädis­chen Geräte (bimax­il­läre Geräte) sind der Akti­va­tor, der Bion­a­tor, die Vorschub­dop­pelplat­te, das Hansa-Gerät und die Fränkel-Apparatur.

Kiefer­orthopädie dient zur langfristi­gen Gesun­der­hal­tung der Zähne und damit des Gebiss­es als Ein­heit, zur Kar­ries- und Par­o­don­tal­pro­phy­laxe, zur Verbesserung der Kau- und Abbeiß­funk­tion, zum Schutz vor Frontzah­n­trau­ma­ta, zur Verbesserung der Phonetik, bei präprothetis­chen Behand­lungsauf­gaben und für den Patien­ten als vor allem sicht­bares Ergeb­nis zur ästhetis­chen Verbesserung der Zahnop­tik sowie Pro­fil­verbesserung.

Alle Fra­gen mit Antworten kön­nen nur eine grobe Zusam­men­fas­sung des The­menge­bi­etes Kiefer­orthopädie darstellen, für eine weit­ere spez­i­fis­che, indi­vidu­elle Beratung und Fra­gen­beant­wor­tung ste­hen wir gerne per­sön­lich in einem Gespräch in der Prax­is zur Ver­fü­gung, bitte vere­in­baren Sie einen Termin.

Stellen Sie sich die Frage, sind Sie mit Ihren Zäh­nen und /oder der Gebiss­si­t­u­a­tion zufrieden, kön­nen Sie zwan­g­los Lachen, am besten schauen Sie doch mal in den Spiegel.

Sind die Zähne schief oder eng, gibt es Lück­en, haben Sie Sprach­prob­leme oder Schnar­chen Sie, kön­nen Sie nicht richtig beis­sen oder benöti­gen Sie eine Ver­sorgung mit fest­sitzen­den Zah­n­er­satz durch Ihren Zah­narzt, aber die Zähne ste­hen dafür nicht opti­mal zueinan­der, dann kann ein Spezial­ist helfen. Wir erk­lären Ihnen, was sich verbessern lässt. Für jedes Prob­lem suchen wir gemein­sam eine indi­vidu­elle Lösung.

  • Sind Zähne schief gewach­sen oder passen die Zah­n­rei­hen nicht gut aufeinan­der, wird nach einem aus­führlichen Beratungs­ge­spräch zunächst die Anfang­sun­ter­suchung durchge­führt. Es han­delt sich um eine spezielle Diag­nos­tik, die fol­gende Ele­mente enthält:
     

  • genaue Zahn- und Kiefer­un­ter­suchung mit Rönt­gen­bildern der Zähne, des Kopfes oder ggf. der Hand, Mod­elle der Zah­n­rei­hen von Oberkiefer und Unterkiefer, Kie­fer­re­la­tions­bes­tim­mungen, Kiefer­ge­lenkun­ter­suchung und Ver­mes­sung, Fotos und evtl. ein Spe­ichel­test. Diese Diag­nos­tik mit Auswer­tung und Analyse gibt Antworten auf die Ursachen und Behand­lungsmöglichkeit­en der Zah­n­fehlstel­lung. Im erstell­ten Behand­lungs­plan wer­den das Vorge­hen, die Gerätepla­nung und die ther­a­peutis­chen Ziele unter Berück­sich­ti­gung der Wün­sche des Patien­ten fest­gelegt.
     

  • Mit Hil­fe der ver­schiede­nen Zahnspan­ge­narten erfol­gt die eigentliche Kor­rek­tur der Zahn- und Kiefer­fehlstel­lung. Durch Kom­bi­na­tio­nen der unter­schiedlichen Zahnspan­ge­narten wer­den die Wirkun­gen auf den Kiefer­knochen erzielt. Pro­phy­lax­e­maß­nah­men und Mund­hy­gien­eschu­lun­gen wer­den gezielt einge­set­zt zur Unter­stützung der kiefer­orthopädis­chen Ther­a­pie, um die Zah­nge­sund­heit zu erhal­ten oder zu verbessern und Schä­den an den Zäh­nen zu ver­mei­den.
     

  • Die aktive Ther­a­pie ist been­det, wenn die Kiefer zueinan­der passen und die Zahn­bo­gen aus­ge­formt sind: Das strahlende Gebiss kann seine funk­tionellen Auf­gaben erfüllen, Ästhetik und Wohlbefind­en ver­mit­teln, abbeißen, kauen und die Sprache for­men.
     

  • Aus­ge­formte Zah­n­rei­hen sehen nicht nur per­fekt aus, son­dern sie sind auch bequem zu reini­gen und schützen durch ihre aufeinan­der abges­timmte Stel­lung die ungestörte Funk­tion des Kiefer­ge­lenks. Richtig ste­hende Zähne wer­den beim Kauen in ihrer Längsachse belastet und hal­ten so den Zahn­hal­teap­pa­rat, die knöch­erne Grund­lage (Oberkiefer- und Unterkiefer­knochen) und das Zah­n­fleisch fit.