Das Team des Zentrums für ganzheitliche Kieferorthopädie in München Bogenhausen - FAQ´s
Fragen und Antworten
Fehlstellungen der Zähne und Kiefer werden vererbt oder sind erworben. Das gesunde Wachstum der Zähne und der Kiefer zu einer funktionellen Einheit wird durch innere oder äußere Einflüsse gestört. Es kommt zu einer Disbalance der Zunge, der Lippen und der Wangen und somit zu einer Kiefer- und Zahnfehlstellung.
Es gibt Entwicklungsunterschiede zwischen Stillkindern und Flaschenkindern:
die einen haben als Baby an der Mutterbrust gesaugt und die optimale Nahrung unter besten Bedingungen erhalten, die anderen Instantmilch und Fertigbrei durch unterschiedlich große Löcher im Sauger aus der Flasche gezogen.
Viele Kinder lutschen am Daumen oder Finger, andere beißen auf die Lippen oder kauen auf irgendwelchen Fremdkörpern (z.B. Stiften). Wieder andere haben ausgeprägte Zungenprobleme beim Sprechen und Schlucken. Alle erworbenen Unarten werden unter dem Begriff Habits zusammengefasst. Diese erworbenen Unarten können die Kiefer so stark verformen und die Stellung der Zähne derart beeinträchtigen, sodass die Veränderungen nicht mehr ohne die Hilfe von Zahnspangen ausheilen können.
Ab dem sechsten Lebensjahr startet der Zahnwechsel durch Zahnzuwachs am Ende der Milchzahnreihe jeder Kieferhälfte. Der Sechs-Jahr-Molar kommt und ist der wichtigste Zahn im späteren Zentrum der Kauebene, der mit seiner Form und Stellung die gesamte weitere Entwicklung beeinflusst. Dieser Zahn wurde von dem bekannten Kieferorthopäden Andrews als „der Schlüssel der Verzahnung“ bezeichnet.
Anschließend in der 1. Wechselgebissphase brechen die Schneidezähne durch, wobei mehr Platz benötigt wird. Nach dem Durchbruch der vier Schneidezähne im oberen und unteren Zahnbogen und einer Ruhepause erfolgt der Zahnwechsel der Milchbackenzähne und der unteren Milcheckzähne. Die neuen Backenzähne benötigen zusätzlichen Platz und brechen in einer bestimmten Abfolge durch. Als letzter Milchzahn wechselt in der Regel der obere Eckzahn. Als weiterer Zahnzuwachs brechen hinter den ersten großen Backenzähnen noch die 12-Jahr-Molaren ( 2 . große Backenzähne) durch. Der Abschluss der Gebissentwicklung schließlich ist bei vielen Personen noch der Durchbruch der dritten Molaren oder Weisheitszähne.
Eine Beurteilung von Zahnanlagen für die Diagnostik von Nichtanlagen und Weisheitszähnen bietet ein Röntgenbild frühestens ab dem achten bis neunten Lebensjahr. Die Entwicklung bis zum bleibenden Gebiss kann durch sehr viele äußere und innere Faktoren gestört werden. Die häufigsten Probleme sind Lutschangewohnheiten (Schnuller und Daumen), Zungenfehlfunktionen (falsches Schlucken und Sigmatismus) und der vorzeitige Milchzahnverlust infolge von Karies (Milchzähne haben eine wichtige Platzhalterfunktion).
Sind Milchzähne durch Karies so stark zerstört worden sind, dass eine Entfernung unumgänglich ist, können Platzhalter für eine sichere Weiterentwicklung des Gebisses sorgen, ebenso gibt es gegen Lutschunarten gute Therapiemöglichkeiten.
In einem Beratungsgespräch können spezielle Fragen und Probleme geklärt werden, mit einer individuellen Therapieplanung.
Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der ästhetischen Zahnmedizin, welche sich aus ersten Anfängen vor und im 19. und 20. Jahrhundert entwickelt hat.
Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Zahnstellung, der Lage der Kiefer zueinander, der Funktion der Kiefergelenke und der funktionellen Einheit von Zähnen, Lippen, Zunge, Wangen, Kiefergelenk und allen beteiligten Muskeln.
Eine kieferorthopädische Behandlung verbessert unter anderen Zahnfehlstellungen und Kieferfehlstellungen und damit das Profil des Gesichtes. Kieferorthopädie erweitert für den Zahnarzt die Möglichkeiten für festsitzenden Zahnersatz.
Der positive Effekt einer kieferorthopädischen Behandlung ist ein strahlend schönes Lachen, besseres kauen und abbeißen, bequemere Zahnpflege und die Vorbeugung von Karies und Zahnfleischerkrankungen.
Das Team der ganzheitlichen Kieferorthopädie: die Profis für schöne gerade Zähne!
Eine feste Zahnspange besteht aus Brackets und Bändern, die auf den Zahn aufgeklebt oder zementiert werden. Diese Brackets werden durch einen Draht in Zahnbogenform verbunden. Die Qualität des Drahtes, die Dimension, die Länge zwischen den Brackets und das Material (Stahl, Nickeltitan oder andere Legierungen) sind verantwortlich für die Höhe der einwirkenden Kraft.
Es gibt verschiedene Bracketsysteme und -Techniken mit selbstlegierenden und konventionellen Brackets.
Entscheidender Vorteil für die Therapie:
die Zahnspange ist 24 Stunden wirksam und die Behandlung wesentlich gezielter und individueller pro Zahn möglich. Dies erlaubt in vielen Fällen eine schnellere Therapie als mit herausnehmbaren Zahnpangen.
Aber es gibt natürlich auch gravierende Nachteile:
Die Zahnpflege wird überdurchschnittlich erschwert, es ist erforderlich, sich mehrmals täglich die Mühe zu machen, alle Speisereste gründlich mit der Bürste, einer Interdentalbürste und anderen Hilfsmitteln zu entfernen. Wünschenswert wäre es, stets eine Zahnbürste oder Zahnzwischenraumbürste in der Tasche zu haben für die Reinigung zwischendurch.
Die Behandlung erfordert ein hohes Maß an Können und Erfahrung beim Behandler: Nur der geübte und erfahrene Behandler kann mit der festen Zahnspange erfolgreich behandeln.
Aber: mit klaren ästhetischen Brackets aus zahnfarbener Keramik oder aus durchsichtigen Material (Damon Clear, Inspire Ice, Radiance) ist die feste Zahnspange jedoch fast unsichtbar. Neue Materialien erlauben inzwischen die Behandlung auf der Innenseite der Zähne, in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad der Kieferfehlstellung (Lingualtechnik).
Solange Zähne im Kieferknochen vorhanden sind, ist eine Bewegung in jedem Alter möglich, eine Unterscheidung ist nur in der Geschwindigkeit der Bewegung erkennbar. Ein zunehmendes Alter erfordert nur mehr Geduld für die Zahnbewegung. Solange der Zahnhalteapparat nicht durch eine Zahnfleischerkrankung vorgeschädigt ist, kann die kieferorthopädische Behandlung uneingeschränkt durchgeführt werden. Bei starken parodontalen Schäden in Folge einer Zahnfleischerkrankung und einer Zahnbewegung sind besondere Kenntnisse und Voraussetzungen notwendig zur Multibandtherapie, ggf ist nur eine eingeschränkte Therapie möglich.
Einige Beispiele für ästhetische Zahnmedizin:
Kosmetische Korrekturen, präprothetische Behandlungen zur Vorbereitung für einen geplanten Zahnersatz bei Erwachsenen mit gekippten Zähnen zur Aufrichtung, Lückenmanagement, Auflockerung engstehender Zähne, im Kiefer verlagerte Zähne, die in Zahnreihe eingeordnet werden sollen.
Besonderheiten in der Therapie erwachsener Patienten sind:
die Behandlung mittels der „Unsichtbaren Zahnspangen“ – Schienentherapie, unsichtbare Bracketts oder Lingualtechnik, wodurch sich beste Ästhetik mit höchstem Tragekomfort verbinden lässt.
Des Weiteren kann die ganzheitliche Kieferorthopädie eine Hilfe bei Schnarchen und Kiefergelenkbeschwerden mit Tinnitus oder andern Folgeerkrankungen anbieten
Es ist niemals zu spät, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Gerne informieren wir Sie umfassend zu allen Behandlungsmöglichkeiten.
Gesetzlich Krankenversicherte:
Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum 18. Lebensjahr, falls eine Behandlungsnotwendigkeit nach dem Indikationsschema KIG (gilt seit dem 1. Januar 2002) vorliegt. Bei Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden kieferorthopädische Behandlung von der GKV nur übernommen, wenn die Anomalie so ausgeprägt ist, dass die Therapie nur kombiniert kieferorthopädisch – kieferchirurgisch erfolgt.
Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Schritten:
1. Zunächst übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 80% (ab dem zweiten Kind 90%) der Kosten der im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten kieferorthopädischen Behandlung. Alle Leistungen sind begrenzt nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Der behandelnde Kieferorthopäde rechnet 80% der entstandenen Kosten direkt mit der Krankenkasse ab, den verbleibenden Restbetrag als vorläufigen Eigenanteil hat der Versicherte an den Kieferorthopäden zu zahlen.
2. Diesen Eigenanteil erstattet die Krankenkasse dem Versicherten als Gesamtbetrag, am Ende der Behandlung, sofern der erfolgreiche Abschluss durch den Kieferorthopäden mit Erreichen des Behandlungszieles bestätigt wird. Bei den über 18-jährigen erfolgt eine Kostenübernahme nur dann, wenn auch ein chirurgischer Eingriff nötig ist, wie oben geschildert.
Die kieferorthopädische Behandlung ist grundsätzlich begrenzt auf eine ausreichend, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung, darüber hinausgehende außervertragliche Zusatzleistungen und Wunschbehandlungen sind in jedem Umfang immer möglich, eine Erstattung der GKV gibt es nicht.
Auszug aus dem SGB V:
§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte: Die Kostensituation bei nicht gesetzlich Versicherten ist abhängig von der Wahl und Erstattungssituation des individuell gewählten Versicherungstarifes. Alle Behandlungen werden auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ, GOZ) berechnet. Zur Abklärung der Leistungspflicht und Erstattungshöhe Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) erstelle ich gerne einen individuellen Behandlungsplan; eine Erstattung ist nicht immer in vollem Umfang gewährleistet, z.B. durch individuelle Auslegungen jeder einzelnen PKV, da keine gemeinschaftliche gesetzliche Grundlage entsprechend der GKV vorhanden ist. Entsprechende Regelungen zur Erstattung kieferorthopädischer Leistungen betreffen auch beihilfeberechtigte Patienten. Herausnehmbare kieferorthopädische Geräte kippen einzelne Zähne oder ganze Zahngruppen zur Seite, erweitern oder verkürzen den Zahnbogen.
Herausnehmbare Zahnspangen kippen einzelne Zähne oder ganze Zahngruppen zur Seite, erweitern oder verkürzen den Zahnbogen.
Bimaxilläre Geräte wie der Bionator wirken in perfekter Weise auf das Kiefergelenk und können das Wachstum der Kiefer steuern, hierdurch ist zusätzlich ein ganzheitlicher Therapieansatz zu erreichen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben die Wirkung vom Bionator auf die gesamte Körperhaltung gezeigt, insbesondere zur Haltungs- und Statikverbesserung der Wirbelsäule.
Großer Vorteil ist:
Man kann alle Geräte herausnehmen. Die Zahnpflege ist weiterhin wie gewohnt ohne Behinderungen möglich.
Aber es gibt natürlich auch gravierende Nachteile:
Eine optimale Mitarbeit durch regelmäßiges Tragen nachmittags und nachts, etwa 14-16 Stunden lang, ist zwingend notwendig. Ist die Zeit zu kurz, die auf den Zahn bzw. auf den Kiefer einwirkt, findet keine Korrektur statt.
Kieferorthopädische Behandlungsgeräte, egal ob festsitzend oder herausnehmbar, bewegen die Zähne durch mechanischen Druck und Zug; hierdurch werden Knochenumbauprozesse in Gang gesetzt.
Spangen, die gleichzeitig auf den oberen und unteren Zahnbogen wirken, beeinflussen das Wachstum und die Lagebeziehung des Unter- und Oberkiefers zueinander. Typische Vertreter dieser funktionskieferorthopädischen Geräte (bimaxilläre Geräte) sind der Aktivator, der Bionator, die Vorschubdoppelplatte, das Hansa-Gerät und die Fränkel-Apparatur.
Kieferorthopädie dient zur langfristigen Gesunderhaltung der Zähne und damit des Gebisses als Einheit, zur Karries- und Parodontalprophylaxe, zur Verbesserung der Kau- und Abbeißfunktion, zum Schutz vor Frontzahntraumata, zur Verbesserung der Phonetik, bei präprothetischen Behandlungsaufgaben und für den Patienten als vor allem sichtbares Ergebnis zur ästhetischen Verbesserung der Zahnoptik sowie Profilverbesserung.
Alle Fragen mit Antworten können nur eine grobe Zusammenfassung des Themengebietes Kieferorthopädie darstellen, für eine weitere spezifische, individuelle Beratung und Fragenbeantwortung stehen wir gerne persönlich in einem Gespräch in der Praxis zur Verfügung, bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Stellen Sie sich die Frage, sind Sie mit Ihren Zähnen und /oder der Gebisssituation zufrieden, können Sie zwanglos Lachen, am besten schauen Sie doch mal in den Spiegel.
Sind die Zähne schief oder eng, gibt es Lücken, haben Sie Sprachprobleme oder Schnarchen Sie, können Sie nicht richtig beissen oder benötigen Sie eine Versorgung mit festsitzenden Zahnersatz durch Ihren Zahnarzt, aber die Zähne stehen dafür nicht optimal zueinander, dann kann ein Spezialist helfen. Wir erklären Ihnen, was sich verbessern lässt. Für jedes Problem suchen wir gemeinsam eine individuelle Lösung.
Sind Zähne schief gewachsen oder passen die Zahnreihen nicht gut aufeinander, wird nach einem ausführlichen Beratungsgespräch zunächst die Anfangsuntersuchung durchgeführt. Es handelt sich um eine spezielle Diagnostik, die folgende Elemente enthält:
genaue Zahn- und Kieferuntersuchung mit Röntgenbildern der Zähne, des Kopfes oder ggf. der Hand, Modelle der Zahnreihen von Oberkiefer und Unterkiefer, Kieferrelationsbestimmungen, Kiefergelenkuntersuchung und Vermessung, Fotos und evtl. ein Speicheltest. Diese Diagnostik mit Auswertung und Analyse gibt Antworten auf die Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten der Zahnfehlstellung. Im erstellten Behandlungsplan werden das Vorgehen, die Geräteplanung und die therapeutischen Ziele unter Berücksichtigung der Wünsche des Patienten festgelegt.
Mit Hilfe der verschiedenen Zahnspangenarten erfolgt die eigentliche Korrektur der Zahn- und Kieferfehlstellung. Durch Kombinationen der unterschiedlichen Zahnspangenarten werden die Wirkungen auf den Kieferknochen erzielt. Prophylaxemaßnahmen und Mundhygieneschulungen werden gezielt eingesetzt zur Unterstützung der kieferorthopädischen Therapie, um die Zahngesundheit zu erhalten oder zu verbessern und Schäden an den Zähnen zu vermeiden.
Die aktive Therapie ist beendet, wenn die Kiefer zueinander passen und die Zahnbogen ausgeformt sind: Das strahlende Gebiss kann seine funktionellen Aufgaben erfüllen, Ästhetik und Wohlbefinden vermitteln, abbeißen, kauen und die Sprache formen.
Ausgeformte Zahnreihen sehen nicht nur perfekt aus, sondern sie sind auch bequem zu reinigen und schützen durch ihre aufeinander abgestimmte Stellung die ungestörte Funktion des Kiefergelenks. Richtig stehende Zähne werden beim Kauen in ihrer Längsachse belastet und halten so den Zahnhalteapparat, die knöcherne Grundlage (Oberkiefer- und Unterkieferknochen) und das Zahnfleisch fit.